I. Die Ziele des Arbeitskreises für Niederrheinische Irdenware
Erforschung des Töpferhandwerks und seiner Erzeugnisse am Niederrhein in der frühen
Neuzeit von der Herstellung (verschiedene Töpfer u. Töpferwerkstätten) bis zu den
Abnehmern (Verbrauchern von Tonwaren) und Verbreitung der Forschungsergebnisse.
Diese Ziele sollen u. a. auf folgende Weise verwirklicht werden:
1. Erfassung vorhandener Bestände an Niederrheinischer Irdenware in Archiven, Museen,
Privatsammlungen und Heimatvereinen zum Zwecke der Dokumentation,
wissenschaftlichen Auswertung und Erforschung.
2. Erfassung erhaltener schriftlichen Quellen zum Töpferhandwerk und Vertrieb von
Tonwaren in dieser Zeit am Niederrhein, darunter auch die Erforschung der
Töpferfamilien und deren ortsübergreifender verwandtschaftlicher Verbindungen
und Beziehungen.
3. Erarbeitung einheitlicher Standards für die Beschreibung der Keramik, für die Anfertigung
wissenschaftlicher Zeichnungen und für die fotografische Dokumentation.
4. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in eigenen wissenschaftlichen Publikationen
und in Zeitschriften.
5. Öffentlichkeitsarbeit. Verbreitung der wissenschaftlichen Ergebnisse des Arbeitskreises in
allgemeinverständlicher Form, z. B. in Schriften, Ausstellungen und Vorträgen.
6. Einbindung weiterer Interessenten und Forscher in die Tätigkeit des Arbeitskreises.
II. Grundlagen für die Arbeit des Arbeitskreises
1. Die Mitglieder des Arbeitskreises verpflichten sich, das Denkmalschutzgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen zu respektieren. Ihre Tätigkeit dient keinen kommerziellen Interessen.
Daraus ergibt sich,
a. dass sie keinerlei Raubgrabungen durchführen oder sich an solchen beteiligen. Nur bei
Notbergungen von Funden, die ohne sofortiges Eingreifen verloren gehen würden,
ist ein Eingreifen zulässig. Dabei sollte so weit wie möglich versucht werden, die Fundumstände
zu dokumentieren. Die zuständigen Behörden sind in jedem Fall sofort zu informieren,
wenn eine archäologische Fundstelle entdeckt wird oder bedroht ist. Werden Funde geborgen,
so ist darüber ein Fundbericht zu erstellen und an das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege
abzuliefern. Bei der Bergung von Funden sind die Eigentumsrechte an diesen zu beachten.
- b. dass die Mitglieder des Arbeitskreises keine Objekte erwerben, die aus Raubgrabungen stammen oder
von sonstiger unklarer Herkunft sind. Kommen solche Objekte aus archäologischen Kontexten, so dürfen
diese nicht durch den Erwerb einzelner Gegenstände aus diesen zerrissen und
zerstört werden. Aus dem Zusammenhang gerissene archäologische Materialien sind kulturgeschichtlich
wertlos und nur noch als Sammlerstücke interessant. Eine angemessene wissenschaftliche Beschäftigung
mit diesen Stücken ist nicht mehr möglich.
- c. Archäologisches Fundgut im Besitz der Mitglieder muss grundsätzlich für eine wissenschaftliche
Bearbeitung und Begutachtung zugänglich sein
2. Der Erwerb und das Sammeln von archäologischen Fundstücken und im Gebrauch
überlieferter Keramik durch die Mitglieder dürfen keinen kommerziellen Hintergrund
haben. Sie sind keine Handelsware.
3. Jedes Mitglied des Arbeitskreises verpflichtet sich, die Arbeit anderer zu achten und sich
diese weder in mündlicher noch schriftlicher Form anzueignen.
III. Vertretung des Arbeitskreises für Niederrheinische Irdenware
nach innen und außen.
Der Arbeitskreis wird durch einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter nach innen und außen vertreten.
Diesen stehen ein Schriftführer, sein Stellvertreter und ein Kassenwart und sein Stellvertreter zur Seite.
Erstere sind für den Schriftverkehr (Sitzungsprotokolle, Einladungen usw.) zuständig, letztere
kümmern sich um die Finanzen des Arbeitskreises.
Die Sprecher, Schriftführer und der Kassenwart werden aus dem Kreise der Mitglieder des Arbeitskreises bestimmt
IV. Arbeitsgruppen zur Einarbeitung und Qualifizierung von Mitgliedern
des Arbeitskreises
Um für die wissenschaftliche Bearbeitung von Keramik wichtige Fähigkeiten zu vermitteln, werden Arbeitsgruppen eingerichtet. Dies kann auch für andere Arbeitsfelder geschehen.
oooooooooooooooooooooooooooooo
De pottenbakker Jan Spoer uit Issum aan het woord,
die zichzelf in 1721 op zijn uithangbord vereeuwigde en zich daarop als volgt tot zijn medemensen richt:
“von aerdt godt heft gemeckt Den mensch
Ick mack nu potten naer meinen wensch
Mein arbeit stehet in godts handt
Jan Spoer bin ick genandt
Komt zu mir Dan mit haufen
Die erdewaren willen kaufen
Ende die vor Das ganckbar geldt
Zu borgen mir gaer nicht geveldt
Goede aerdewar syllen sy bekommen
Vor geldt mit groter ofte kleine Sommen
Al bin ick van person niet groet
Ick mach Doch meine waren goet
Niemant Dan verachte Das meinige
Hy besehe toebevohrens Das seinige / 17-21“
Rita Sprenkels-Liebrand