I. Die Ziele des Arbeitskreises für Niederrheinische Irdenware

    Erforschung des Töpferhandwerks und seiner Erzeugnisse am Niederrhein in der frühen

    Neuzeit von der Herstellung (verschiedene Töpfer u. Töpferwerkstätten) bis zu den

    Abnehmern (Verbrauchern von Tonwaren) und Verbreitung der Forschungsergebnisse.

     Diese Ziele sollen u. a. auf folgende Weise verwirklicht werden:

1. Erfassung vorhandener Bestände an Niederrheinischer Irdenware in Archiven, Museen,  

    Privatsammlungen und Heimatvereinen zum Zwecke der Dokumentation, 

    wissenschaftlichen Auswertung und Erforschung.

2. Erfassung erhaltener schriftlichen Quellen zum Töpferhandwerk und Vertrieb von

    Tonwaren in dieser Zeit am Niederrhein, darunter auch die  Erforschung der

    Töpferfamilien und deren ortsübergreifender verwandtschaftlicher Verbindungen

     und Beziehungen.

3. Erarbeitung einheitlicher Standards für die Beschreibung der Keramik, für die Anfertigung

     wissenschaftlicher Zeichnungen und für die fotografische Dokumentation.

4. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in eigenen wissenschaftlichen Publikationen

     und in Zeitschriften.

5. Öffentlichkeitsarbeit. Verbreitung der wissenschaftlichen Ergebnisse des Arbeitskreises in

     allgemeinverständlicher Form, z. B. in Schriften, Ausstellungen und Vorträgen.

6. Einbindung weiterer Interessenten und Forscher in die Tätigkeit des Arbeitskreises.

II. Grundlagen für die Arbeit des Arbeitskreises

1. Die Mitglieder des Arbeitskreises verpflichten sich, das Denkmalschutzgesetz des Landes

    Nordrhein-Westfalen zu respektieren.  Ihre Tätigkeit dient keinen kommerziellen Interessen.

    Daraus ergibt sich,

a.    dass sie keinerlei Raubgrabungen durchführen oder sich an solchen beteiligen. Nur bei

    Notbergungen von Funden, die ohne sofortiges Eingreifen verloren gehen würden,

    ist ein Eingreifen zulässig. Dabei sollte so weit wie möglich versucht werden, die Fundumstände  

    zu dokumentieren. Die zuständigen Behörden sind in jedem Fall sofort zu informieren,

    wenn eine archäologische Fundstelle entdeckt wird  oder bedroht ist. Werden Funde geborgen,

    so ist darüber ein Fundbericht zu erstellen und an das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege

    abzuliefern. Bei der Bergung von Funden sind die Eigentumsrechte an diesen zu beachten.

  1. b.          dass die Mitglieder des Arbeitskreises  keine Objekte erwerben, die aus Raubgrabungen stammen oder

von    sonstiger unklarer Herkunft sind.  Kommen solche Objekte aus archäologischen Kontexten, so dürfen

          diese nicht durch den Erwerb einzelner Gegenstände aus diesen zerrissen und

          zerstört werden. Aus dem Zusammenhang gerissene  archäologische Materialien  sind kulturgeschichtlich

          wertlos und nur noch als Sammlerstücke interessant. Eine angemessene wissenschaftliche Beschäftigung

          mit diesen Stücken ist nicht mehr möglich.

  1. c.          Archäologisches Fundgut im Besitz der Mitglieder muss grundsätzlich für eine wissenschaftliche

         Bearbeitung und Begutachtung zugänglich sein

      2. Der Erwerb und das Sammeln von archäologischen Fundstücken und im Gebrauch

    überlieferter Keramik durch die Mitglieder dürfen  keinen kommerziellen Hintergrund

    haben.  Sie sind keine Handelsware.

3. Jedes Mitglied des Arbeitskreises verpflichtet sich, die Arbeit anderer zu achten und sich 

    diese weder in mündlicher noch schriftlicher Form anzueignen.

III. Vertretung des Arbeitskreises für Niederrheinische Irdenware

        nach innen und außen.

Der Arbeitskreis wird durch einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter nach innen und außen vertreten.

Diesen stehen  ein Schriftführer, sein  Stellvertreter  und ein Kassenwart und sein Stellvertreter zur Seite.

Erstere sind für den Schriftverkehr (Sitzungsprotokolle, Einladungen usw.) zuständig, letztere  

kümmern sich um die Finanzen des Arbeitskreises.

Die Sprecher,  Schriftführer und der  Kassenwart werden aus dem Kreise der Mitglieder  des Arbeitskreises bestimmt

IV. Arbeitsgruppen zur Einarbeitung und Qualifizierung von Mitgliedern

      des Arbeitskreises

Um für die wissenschaftliche Bearbeitung von Keramik wichtige Fähigkeiten zu vermitteln, werden Arbeitsgruppen eingerichtet.  Dies kann auch für andere Arbeitsfelder geschehen.

 

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De pottenbakker Jan Spoer uit Issum aan het woord,

die zichzelf in 1721 op zijn uithangbord vereeuwigde en zich daarop als volgt tot zijn medemensen richt:

“von aerdt godt heft gemeckt Den mensch

Ick mack nu potten naer meinen wensch

Mein arbeit stehet in godts handt

Jan Spoer bin ick genandt

Komt zu mir Dan mit haufen

Die erdewaren willen kaufen

Ende die vor Das ganckbar geldt

Zu borgen mir gaer nicht geveldt

Goede aerdewar syllen sy bekommen

Vor geldt mit groter ofte kleine Sommen

Al bin ick van person niet groet

Ick mach Doch meine waren goet

Niemant Dan verachte Das meinige

Hy besehe toebevohrens Das seinige / 17-21“

                                                                                 Rita Sprenkels-Liebrand